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Einsicht in das Handelsregister

EINLEITUNG

Wenn Sie Informationen über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute suchen, können Sie im Handelsregister fündig werden.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Es wird nunmehr elektronisch geführt.

Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.

Die Einsicht in das Handelsregister und in die zum Handelsregister gehörenden Schriftstücke ist Ihnen zu Informationszwecken möglich.

Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen und erwerben mit der Eintragung die Kaufmannsstellung.

ZUSTAENDIG

  • für die Führung des Handelsregisters: das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet
  • für die Anmeldung zum elektronischen Datenabrufverfahren des Landes Baden-Württemberg: das Amtsgericht Hagen

Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Die Daten des zuständigen Registergerichts werden auch an andere Amtsgerichte zur Einsicht und zur Erteilung von Ausdrucken übermittelt.

ABLAUF

Die Einsicht in das Handelsregister ist Ihnen während der Dienststunden auf der Geschäftsstelle eines der vier Registergerichte, des Weiteren auf der Geschäftsstelle eines der 49 ehemaligen Amtsgerichte, das eine Registerabteilung hatte, ohne Weiteres möglich.

Die Einsicht in das Register erfolgt dort über ein Datensichtgerät oder durch Einsicht in einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck. Dabei kann Ihnen gestattet werden, das Registerblatt selbst auf dem Bildschirm des Datensichtgerätes aufzurufen. Über das Datensichtgerät ist auch der Inhalt des Registerordners mit den zum Handelsregister eingereichten Unterlagen zugänglich.

Sie können auch anstelle der Einsicht in das Register beim Amtsgericht am elektronischen Registerabrufverfahren teilnehmen. Über eine Suchfunktion lassen sich komfortabel alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Als Suchbegriff reicht bereits ein Teil der Firmenbezeichnung. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Dadurch können Sie sich den Weg zum Amtsgericht ersparen und die Daten elektronisch von Ihrem privaten Computer aus abrufen. Dafür müssen Sie sich allerdings registrieren und es fallen Gebühren an.

KOSTEN

  • für die Einsicht bei Gericht: keine Gebühren
  • für das Abrufverfahren: 4,50 Euro je Registerblatt beziehungsweise je abgerufene Datei

Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen im Registerportal sind kostenfrei. Für alle übrigen Abrufe fallen Kosten an, worauf Sie jeweils gesondert hingewiesen werden.

RECHTSGRUNDLAGE